§57a Überprüfung
- Am 23. Juli 2014
- von admin
- In Auto-Werkstatt
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Einfach sicher unterwegs
Unsere Spezialisten führen gerne die gesetzlich vorgeschriebene, technische §57a Überprüfung für Ihren PKW und LKW durch. Bei Neuwagen ist die erste Überprüfung drei Jahre nach Erstzulassung, die zweite nach weiteren zwei Jahren und im Anschluss jährlich vorgeschrieben. Das Autohaus Gärtner hat von der Behörde die Bewilligung, diese wichtige Kontrolle an jedem Fahrzeug durchzuführen. Vertrauen Sie Ihr Fahrzeug den bestens ausgebildeten und geprüften Mitarbeitern von Autohaus Gärtner an.
Welche Fahrzeuge werden überprüft?
- PKW und SUVs bis 3,5t
- Klein LKW bis 3,5t
- Anhänger und 2-Achsanhänger gebremst